Nachprüfbar bis zur Fundstelle
Jede Aussage geht auf ein prüfsummengesichertes Quelldokument zurück. Strukturelle
Kennungen wie brao/sec/43a/abs/2 lassen sich unmittelbar an der
amtlichen Verkündung überprüfen.
Recht zum Stichtag
Jede Vorschrift ist einzeln versioniert. lawAsOf liefert den Stand zum
gewünschten Stichtag, die Historie nennt das ändernde Gesetz, und der Vergleich
zweier Fassungen zeigt den Unterschied Wort für Wort.
Ein Zitationsnetz aus den Quellen
Rechtssatzketten und angewandte Normen stammen unmittelbar aus den
Veröffentlichungen der Gerichte und Register. Erkannte Zitate werden in der
Rechtsdatenbank aufgelöst, nicht geraten.
Profi-Suche für Rechtsanwender
Hybride Suche über 15,3 Millionen Textabschnitte: juristische Embeddings
und deutsche Volltextsuche, bei jeder Anfrage kombiniert. Die
Ergebnisse lassen sich nach Ebene filtern: Gesetz, Entscheidung, Rechtssatz.
Nur Quellen mit geklärten Rechten
Amtliche Werke, offene Daten, lizenzierte Inhalte: In die abrufbare Rechtsdatenbank gelangt
eine Quelle erst, wenn ihre Rechte geklärt sind. Material mit ungeklärter Rechtslage
bleibt intern zurückgehalten, bis die Prüfung es freigibt. Ausgeliefert wird nur,
was ausgeliefert werden darf.
Recherche, keine Interpretation
Global Legal Data interpretiert nicht, sondern gibt Quellen nach Verfügbarkeit aus.
Jede Antwort besteht aus belegten Fundstellen mit Zitat — reichen die Quellen nicht,
gibt es keine Antwort.